Das ist bei INSPIRE zu tun

Ist man als Verwaltungseinheit von der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie betroffen, kann man die zu erledigenden Aufgaben grob folgendermaßen zusammenfassen:

  • Bereitstellung von Geodaten zu bestimmten Datenthemen (gemäß Festlegung in den drei INSPIRE-Anhängen) in einem europaweiten standardisierten Datenmodell
  • Bereitstellung von Metadaten sowie Suchdiensten für Metadaten inkl. deren regelmäßige Aktualisierung
  • Aufbau von Organisationsstrukturen
  • Aufbau und Betrieb geeigneter Netzwerkdienste und Technologien
  • Treffen von Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Geodaten
  • Überwachung der laufenden Umsetzungsprozesse mit Berichterstattung an die EU (übernimmt die GDI-DE)
  • Teilnahme an einem jährlichen Monitoring