Das ist GDI / INSPIRE

Als Geodateninfrastruktur (kurz: „GDI“) bezeichnet man ein digitales Online-Netzwerk zum einfachen Zugriff auf digitale raumbezogene Daten. Wie verschiedene Informationen in einer GDI gebündelt und ausgetauscht werden können, erklärt Ihnen die GDI InfoTour.

INSPIRE ist die Abkürzung für „Infrastructure for Spatial Information in Europe“. Der Begriff ist sowohl der Name einer EU-weiten Geodateninfrastruktur als auch die Bezeichnung einer EU-Richtlinie. Diese regelt den einheitlichen Aufbau der EU-weiten GDI und liefert hierfür den rechtlichen Rahmen.

Am 15.05.2007 ist jene EU-Richtlinie zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Austausch, die gemeinsame Nutzung, die Zugänglichkeit und die Verwendung interoperabler Geodaten und Geodatendienste über die verschiedenen Verwaltungsebenen und Sektoren der Europäischen Union hinweg geschaffen.

Auf europäischer Ebene wurde bereits im Jahr 2001 diskutiert, dass eine gemeinsame Geodateninfrastruktur benötigt wird, um die Umweltpolitik der EU mit notwendigen Informationen aus den Mitgliedsstaaten zu versorgen. Auf der Grundlage der im Jahr 2007 in der INSPIRE-Richtlinie festgelegten Rahmenbedingungen sollen bestehende Probleme bei der Verfügbarkeit, Qualität, Organisation, Zugänglichkeit und gemeinsamen Nutzung von Geodaten, welche in gleicher Weise zahlreiche Bereiche der Politik und nahezu alle Verwaltungsebenen betreffen, gelöst werden.

Die europäische Geodateninfrastruktur soll sich auf die – für diesen Zweck auszubauenden – Geodateninfrastrukturen der Mitgliedsstaaten stützen; in Deutschland ist dies die GDI-DE. In Hessen wird das Thema INSPIRE von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation koordiniert.

Einen guten Überblick zum Ziel und Zweck der INSPIRE-Richtlinie liefert zudem ein kurzes anschauliches Video der EU in englischer Sprache.

Auswirkungen der INSPIRE-Richtlinie

Als EU-Richtlinie erlassen, betrifft INSPIRE sämtliche Mitgliedsländer der Europäischen Union. Diese sind verpflichtet, den Aufbau einer GDI voranzutreiben.

Hierzulande ist INSPIRE deshalb in nationales Recht umgesetzt worden. Im föderalistischen Deutschland wurden somit ein Bundesgesetz (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG) sowie 16 Ländergesetze notwendig.

Für die konkrete Umsetzung hat man sich in Deutschland entschieden, Geodateninfrastrukturen auf verschiedenen Ebenen einzuführen: im Bund (GDI-DE) sowie in den Bundesländern (z. B. GDI-Hessen).

Im Bundesland Hessen findet sich die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie im Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) wieder. Darin verankert ist auch, wann die INSPIRE-Richtlinie zur Anwendung kommen muss. Die Richtlinie gilt, wenn …

  • es sich um Geodaten mit indirektem und direktem Raumbezug handelt und Datenthemen den INSPIRE-Anhängen I, II oder III zugeordnet werden können (konkret kann es sich um Vektor- und Rasterdaten sowie um Tabellen, Dienste, Karten, Pläne, Fachinformationssysteme etc. handeln),
  • die Daten im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Stelle liegen,
  • die Daten in elektronischer Form vorliegen
    und
  • die Daten unter den öffentlichen Auftrag einer Behörde, eines Unternehmens oder einer anderen Institution fallen.

Die INSPIRE-Richtlinie sowie das HVGG haben demnach auch Auswirkungen auf alle Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie auf alle Behörden des Landes, auf Unternehmen, die unter behördlicher Aufsicht stehen, und auf einige weitere Institutionen (genaue Definition in § 32 HVGG).

Auf der kommunalen Verwaltungsebene gilt die Richtlinie allerdings nur dann für Geodaten, wenn deren Sammlung oder Verbreitung von einer Rechtsvorschrift des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes vorgeschrieben wird (§ 45 HVGG).

Für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie auf kommunaler Ebene können sich Landkreise und Gemeinden freiwillig zusammenschließen und eine gemeinsame Geodateninfrastruktur schaffen, um dadurch vielfältige Synergien zu nutzen – die GDI-Südhessen ist hierfür ein gutes Beispiel.

Das ist bei INSPIRE zu tun

Ist man als Verwaltungseinheit von der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie betroffen, kann man die zu erledigenden Aufgaben grob folgendermaßen zusammenfassen:

  • Bereitstellung von Geodaten zu bestimmten Datenthemen (gemäß Festlegung in den drei INSPIRE-Anhängen) in einem europaweiten standardisierten Datenmodell
  • Bereitstellung von Metadaten sowie Suchdiensten für Metadaten inkl. deren regelmäßige Aktualisierung
  • Aufbau von Organisationsstrukturen
  • Aufbau und Betrieb geeigneter Netzwerkdienste und Technologien
  • Treffen von Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Geodaten
  • Überwachung der laufenden Umsetzungsprozesse mit Berichterstattung an die EU (übernimmt die GDI-DE)
  • Teilnahme an einem jährlichen Monitoring

Die INSPIRE-Datenthemen (Anhänge I bis III)

Neben dem eigentlichen Richtlinientext besteht die INSPIRE-Richtlinie aus drei Anhängen. Darin sind insgesamt 34 Geodatenthemen definiert, die beim Aufbau einer europäischen GDI berücksichtigt werden müssen. Diese Themen sind mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen versehen: Es gibt kurzfristig (Anhang I), mittelfristig (Anhang II) und langfristig (Anhang III) umzusetzende Geodatenthemen. Konkretisiert werden die Geodatenthemen in sogenannten Datenspezifikationen.

Im Februar 2015 veröffentlichte die GDI-Südhessen zudem die Ergebnisse einer Prüfung zur INSPIRE-Betroffenheit der Landkreise. Die Details zur Vorgehensweise und das Ergebnis finden Sie unter dem Menüpunkt INSPIRE-Identifizierung.

Eine aktuelle Übersicht zu allen in der GDI-Südhessen bearbeiteten Fachthemen inklusive Einschätzungen zur INSPIRE-Identifizierung, Pflichtenheften sowie Umsetzungsmöglichkeiten bietet der Navigationspunkt Geoportal.

Die INSPIRE-Durchführungsbestimmungen

  • Die INSPIRE-Richtlinie allein bildet lediglich den rechtlichen Rahmen für den Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur; sie enthält kaum fachliche oder technische Details. Hierfür wurden separate Durchführungsbestimmungen erlassen, die für die Mitgliedsstaaten rechtlich bindend sind.Diese „Implementing Rules“ bilden zugleich das Fundament für den Aufbau einer GDI. Insgesamt gibt es fünf solcher Bestimmungen:
    • Metadaten (Festlegung von Merkmalen zu Geodatensätzen und -diensten)
    • Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Festlegung von Inhalten und Datenstrukturen von Geodaten, damit diese problemlos gemeinsam genutzt werden können)
    • Netzdienste (Festlegung webbasierter Zugangsfunktionen zu Geodaten)
    • Gemeinsame Nutzung von Daten und Diensten (Regelung harmonisierter Nutzungsbedingungen für EU-Organe)
    • Überwachung und Berichtswesen (Regelung der Überwachungsmechanismen und des Berichtswesens nationaler GDIs)

Die INSPIRE-Richtlinie

Die INSPIRE-Richtlinie, bestehend aus insgesamt sieben Kapiteln und drei Anhängen, beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen an Geodateninfrastrukturen in den Mitgliedsstaaten der EU. Die drei Anhänge definieren Geodatenthemen, die beim Aufbau einer europäischen GDI berücksichtigt werden müssen.

Konkretisiert wird die INSPIRE-Richtlinie durch Durchführungsbestimmungen sowie durch zusätzliche Umsetzungsanleitungen und Datenspezifikationen.

Schema_INSPIRE-Richtlinie

Die INSPIRE-Richtlinie enthält sechs Grundprinzipien zum Umgang mit Geodaten:

  • Daten sollen nur einmal gesammelt und nur dort verwaltet werden, wo dies am effektivsten geschehen kann.
  • Räumliche Informationen aus verschiedenen Quellen müssen innerhalb Europas nahtlos kombinierbar sein und von vielen Benutzern und Anwendungen gemeinsam verwendet werden können.
  • Es muss möglich sein, die Daten, die auf einer bestimmten Fachebene erstellt worden sind, auch auf allen anderen Fachebenen zu nutzen.
  • Geoinformationen, die für eine effektive Verwaltung auf allen Fachebenen benötigt werden, sollen mittels weitreichender Anwendungen verfügbar und zugänglich sein.
  • Geoinformationen müssen leicht ausfindig gemacht werden können; außerdem müssen sie erkennen lassen, welchen Anforderungen sie gerecht werden. Ferner muss leicht ablesbar sein, unter welchen Bedingungen sie erhältlich sind und weiterverarbeitet werden können.
  • Geodaten müssen leicht verständlich und im entsprechenden Kontext leicht interpretierbar sein. Darüber hinaus müssen sie mithilfe benutzerfreundlicher Visualisierungsmethoden nutzbar gemacht werden können.

Der komplette Text der INSPIRE-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden.

Die INSPIRE- Umsetzungsanleitungen

Die Umsetzungsanleitungen, die sogenannten Technical Guidance/Guidelines, stellen Hilfsmittel dar und enthalten Implementierungshinweise. Obwohl sie rechtlich nicht bindend sind, kommt ihnen eine entscheidende Bedeutung zu: Sie sorgen für eine einheitliche Umsetzung der Durchführungsbestimmungen – ohne sie wäre die bezweckte Interoperabilität nur sehr schwer zu verwirklichen. Bei Bedarf kann ihr Inhalt jederzeit angepasst werden; dies kann z. B. bei Änderungen von Technologien oder neuen Versionen von Standards der Fall sein.