INSPIRE-Identifizierung von Landkreisdaten

In verschiedensten Behörden, Verwaltungen sowie in der Wirtschaft und Wissenschaft werden Geodaten (Daten mit räumlichem Bezug) verarbeitet. Uneinheitliche Datenmodelle und Formate erschweren den Umgang mit Geoinformationen in der täglichen Arbeit. Mit Geodateninfrastrukturen (GDI) kann hier Abhilfe geschaffen und die Nutzung von Geodaten erleichtert werden.
Eine GDI ermöglicht den einfachen Zugriff auf verteilt vorliegende Daten. Sie vereinfacht und verbessert das Handeln auf Basis von räumlichen Angaben.

Die EU-Richtlinie INSPIRE hat als zentrales Ziel die Schaffung einer europäischen Geodateninfrastruktur, um den Austausch und die gemeinsame Nutzung (fach- und verwaltungsübergreifend) von Geoinformationen zu optimieren und diese öffentlich zugänglich zu machen, da sie bisher isoliert bei unterschiedlichen Institutionen in unterschiedlichen Verwaltungsebenen vorliegen.

Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet die datenhaltenden Stellen, ihre Geodaten über standardisierte Mechanismen (u.a. Netzdienste, Metadaten) verfügbar zu machen. Nicht jede Geoinformation ist per se INSPIRE-relevant.
Verwaltungen verfügen über sehr viele Geofachdaten. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung zu erkennen, welche Geofachdaten INSPIRE-relevant sind und warum.

Dazu gibt es verschiedene Prüfkriterien, die für jedes Fachthema entsprechend betrachtet werden müssen (siehe Tab „Prüfergebnisse“).
Die Prüfung der INSPIRE-Kriterien hat durch die GDI-Südhessen im Projekt „INSPIRE-Identifizierung kommunaler Daten“ in Zusammenarbeit mit den Fachebenen der Landkreise stattgefunden.

Besonders intensiv untersucht wurden die Kriterien „…werden von Ihrer Behörde erstellt, verwaltet, bereitgestellt oder aktualisiert“ und „fallen unter den öffentlichen Auftrag Ihrer Behörde“.
Die Details zur Vorgehensweise werden im Tab „Prüfergebnisse“ beschrieben.

Aus rund 122 untersuchten Geofachdaten wurden zum Stand 2015 letztlich 9 Geofachdaten aus Sicht der Projektgruppe als INSPIRE-relevant für Landkreise identifiziert. Diese waren:

Deponien, Geschützte Landschaftsbestandteile, Haltestellen, Kreisstraßen, Naturschutzgebiete kleiner 5 ha, Naturdenkmale (flächenhaft), Rettungswachen, Schuleinzugsbereiche, Schulstandorte

Die Ergebnisse stellten zum damaligen Zeitpunkt eine momentane Einschätzung dar und werden seitdem kontinuierlich angepasst. Eine Übersicht über die aktuellen Erkenntnisse erhalten Sie im Bereich Geoportal.

Die Untersuchungsergebnisse können dazu genutzt werden, die sich durch die INSPIRE-Richtlinie für Kommunen ergebenden Pflichten zu erkennen, um ein sinnvolles Handeln abzuleiten sowie einen Aufwand abzuschätzen.

Infolge der föderalen Strukturen in Deutschland dient das Projektergebnis nur den Landkreisen in Hessen als Interpretationshilfe. In anderen Bundesländern finden ähnliche Aktivitäten statt. Als Informationsquelle können die GDI-Koordinierungsstellen der Bundesländer genannt werden.

Das Ergebnis, das keine Rechtsverbindlichkeit beansprucht, stellt die Lesart der GDI-Südhessen dar und soll als mögliche Interpretationshilfe für Landkreise dienen.

Prüfergebnisse

Durch die Projektgruppe „INSPIRE-Identifizierung kommunaler Daten“ der GDI-Südhessen wurden 122 Geofachdaten hinsichtlich der Betroffenheit durch INSPIRE untersucht. Im Fokus standen Geofachdaten von Landkreisverwaltungen.
Im Ergebnis wurden zum Stand 2015 die folgenden 9 Themen identifiziert:

  • Deponien
  • Geschützte Landschaftsbestandteile (Außenbereich)
  • Naturschutzgebiete unter 5 ha
  • Naturdenkmale (flächenhaft)
  • Rettungswachen (Standorte, Versorgungsbereiche)
  • Schuleinzugsbereiche
  • Schulstandorte
  • Haltestellen
  • Kreisstraßen

Diese Geodatenthemen sind aus Sicht der GDI-Südhessen INSPIRE-relevant und fallen durch die gesetzlichen Aufgaben bei den Landkreisen an.

Die Ergebnisse stellten zum damaligen Zeitpunkt eine momentane Einschätzung dar und werden seitdem kontinuierlich angepasst. Eine Übersicht über die aktuellen Erkenntnisse erhalten Sie im Bereich GeoportalGern nimmt die GDI-Südhessen Anregungen und Hinweise zur Fortschreibung an.

Das Ergebnis, das keine Rechtsverbindlichkeit beansprucht, stellt die Lesart der GDI-Südhessen dar und soll als mögliche Interpretationshilfe für Landkreise dienen.

Folgende weitere INSPIRE-relevante Themen wurden untersucht und konnten nicht der Landkreisebene zugeordnet werden.
Die GDI-Südhessen hat sich entschieden, die Ausschlusskriterien der genannten Themen nicht zu veröffentlichen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Schema_INSPIRE Identifizierung-Prüfschema

Die Prüfung der INSPIRE-Kriterien hat durch die GDI-Südhessen im Projekt „INSPIRE-Identifizierung kommunaler Daten“ in Zusammenarbeit mit den Fachebenen der Landkreise stattgefunden.

Die Prüfungskriterien basieren auf den Vorgaben aus dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG), insbesondere §31 und §45 HVGG.
Das HVGG stellt die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Landesrecht dar und ist für alle datenhaltenden Stellen in Hessen verbindlich.

Im Fokus der Prüfung lagen Geodaten im Zuständigkeitsbereich von Landkreisen.
Untersucht wurden folgende Kriterien pro Fachthema:

  • Werden die Geodaten von meiner Behörde erhoben, geführt oder bereitgestellt?
  • Fallen die Geodaten unter den öffentlichen Auftrag meiner Behörde?

Zusatz für die unterste Verwaltungsebene: Ist die Sammlung oder Verbreitung durch eine Rechtsvorschrift vorgeschrieben?

  • Können sie einem INSPIRE-Thema aus Anhang I-III  zugeordnet werden?

Es erfolgte jeweils eine Einschätzung von mind. 2 Fachpersonen aus verschiedenen Landkreisen.

Bei einer vorgeschalteten Befragung konnte keine zentrale Stelle (auch nicht fachthemenbezogen) festgestellt werden, die vollständig Auskunft über die Rechtsvorschriften auf Landkreisebene geben konnte.
Aus diesem Grund hat die Projektgruppe, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen, relevante gesetzliche Grundlagen pro Fachthema untersucht.
Konkret wurde geprüft, ob die im Rahmen der Verwaltungstätigkeiten anfallenden Geodaten auf Basis dieser gesetzlichen Regelungen von der Landkreisverwaltung erstellt, verwaltet und bereitgestellt werden sowie unter den öffentlichen Auftrag fallen.

Die Projektarbeit basiert auf einer Geodatenliste, in der alle beim INSPIRE-Monitoring 2010 und 2011 deutschlandweit gemeldeten Geodaten aus dem kommunalen Bereich erfasst sind.
Aus 122 untersuchten Geofachdaten wurden letztlich 9 Geofachdaten aus Sicht der Projektgruppe als INSPIRE-relevant für Landkreise identifiziert.
Die übrigen 110 Geodaten konnte nicht der Landkreisebene zugeordnet werden und wurden deshalb nicht weiter durch die GDI-Südhessen untersucht.

Die Zuordnung eines Fachthemas zu einem der drei INSPIRE-Anhänge ist oft nicht ohne weiteres möglich. Die INSPIRE-Richtlinie beschreibt komplexe Datenthemen und benennt nicht immer konkrete Geodaten. Aus diesem Grund griff die Projektgruppe auf weitere Quellen zu: U.a. die INSPIRE-Durchführungsbestimmungen sowie die nicht rechtlich verbindlichen Steckbriefe und Informationen aus den Fachnetzwerken im GDI-DE Wiki.

Die Aussage über die folgenden Prüfkriterien kann bei jedem Landkreis unterschiedlich sein und muss individuell beantwortet werden:

  • Liegen die Geodaten in elektronischer (digitaler) Form vor?
  • Handelt es sich um eine originäre Version?
  • Sind die Geodaten noch in Verwendung?

Was in der Projektarbeit rege diskutiert wurde, war die Frage nach der „originären Referenzversion“.
Aus Sicht der GDI-Südhessen sind zunächst alle Stellen zu identifizieren, die Geodaten vorhalten. Aufgrund des Zusammenwirkens von kommunalen Stellen und Landesverwaltungen ist es möglich, dass identische Daten an verschiedenen Stellen vorgehalten werden. Aufgrund der Möglichkeit, die aus INSPIRE resultierenden Aufgaben übertragen zu können, sind Gespräche für ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln sinnvoll. Nach Einschätzung der GDI-Südhessen sollte dies zügig geschehen, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Das Ergebnis, das keine Rechtsverbindlichkeit beansprucht, stellt die Lesart der GDI-Südhessen dar und soll als mögliche Interpretationshilfe für Landkreise dienen.